Bestätigung zur Einhaltung
der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden,
wir bestätigen die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe des Mindestlohnes.
Laut §13 MiLoG beauftragen wir nur Sub- und Nachunternehmer, die diese Regelung ebenso einhalten.
Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Lohmar, 05.01.2015
Wolfgang Salgert
Geschäftsführung
Salgert GmbH
- Autokrane
- Mobilbaukrane
- Transporteinheiten mit Ladekran
- Schwertransporte
- Spezialtransporte
- Transporte
- BF 3 Schwertransport-Begleitservice
- Maschinen und Betriebsumzüge
- Schwergut-Lagerumschlag
Diese Bestätigung können Sie über folgenden Link als PDF-Datei zum Download abrufen:
Salgert Arbeitsbühnen und Gabelstapler GmbH
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