Schwertransporte
Rheinbrücken Sperrung
Wir sind Ihr Brückenunabhängiger Dienstleister
im links- und rechtsrheinischen Raum
Nutzen Sie unsere Standortvorteile und profitieren Sie davon, dass unser Hauptsitz im rechtsrheinischen Lohmar liegt und unsere Niederlassung im linksrheinischen Euskirchen.
Dadurch können wir Ihren Geldbeutel schonen und Ihnen Kranleistungen und Transporte anbieten, ohne von der vorliegenden Brückenproblematik abhängig zu sein.
Da wir lt. Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem großen Teil unserer Krane und Transportfahrzeuge unter die Schwertransporte fallen müssen wir unsere Fahrstrecken genehmigen lassen.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verursachen diese Transporte eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3[1] StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.
Nach den neusten Erkenntnissen werden demnächst Genehmigungen von Straßen NRW in Nordrhein-Westfalen nur noch über die Flughafenbrücke (A44) in Düsseldorf über den Rhein genehmigt.
Nutzen Sie unsere Standortvorteile!
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie!